Kontakt

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Ich bin Kundin/Kunde des LBV. Wie kann ich eine Nachricht an mein zuständiges Arbeitsgebiet senden?

Nachrichten und ggf. Anlagen zu Ihren Bezügen, der Beihilfe oder Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld oder Umzugskosten senden Sie bitte direkt über das  Kundenportal an Ihr zuständiges Arbeitsgebiet. 

Bitte senden Sie uns keine E-Mails. Diese werden unverschlüsselt übermittelt und Ihre personenbezogenen Daten sind nicht geschützt. Wählen Sie den sicheren Weg über das Kundenportal.

E-Mails bedeuten für Sie außerdem eine verzögerte Bearbeitung Ihres Anliegens und für die Beschäftigten des LBV einen erheblichen Mehraufwand. 

Sie sind noch nicht im Kundenportal registriert? Zugangsdaten können Sie unter Angabe Ihrer Personalnummer per Mail (zugangsdaten@lbv.bwl.de) oder postalisch (Wegweiser/Anschrift/Telefon (landbw.de)) anfordern.

Bei Problemen mit der Registrierung ins Kundenportal, bei der Anmeldung im Kundenportal oder sonstigen technischen Problemen schreiben Sie bitte eine E-Mail an technischer-service@lbv.bwl.de.

Ich möchte Sie telefonisch erreichen.

Informationen zu unserer telefonischen Erreichbarkeit finden Sie auf der Seite Wegweiser/Anschrift/Telefon (landbw.de).

Ich bin Mitarbeiter/in einer Dienststelle im Zuständigkeitsbereich des LBV und habe eine allgemeine Anfrage z. B. zur eAU. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an poststelle@lbv.bwl.de.